iTaskX - Endbenutzerlizenzvertrag (EULA)
Der Techno-Grafik Christian Lackner eU, eingetragen zu FN 310084g des Landesgerichtes Linz, mit dem Sitz in Weißenwolffstraße 14, 4221 Steyregg, ATU 24385902 (im folgenden kurz „Techno Grafik”) wie folgt:
I. Vertragsgegenstand
Die Firma Techno Grafik gewährt dem Lizenznehmer (=Benutzer) das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nach dieser Vereinbarung begrenzte Recht, das Softwareprogramm von iTaskX (im Folgenden kurz „SOFTWARE” genannt) den nachstehenden Bestimmungen gemäß zu nutzen. Die SOFTWARE wird dem Benutzer entweder auf einem Datenträger oder per Download zur Verfügung gestellt.
Die eingeräumte Lizenz bzw. Abonnement berechtigt entweder
a) verschiedene Benutzer, die SOFTWARE auf einem einzigen Computer zu installieren und zu nutzen, oder b) einem einzigen Benutzer, die SOFTWARE auf zwei Computern zu installieren und zu nutzen. z.B. auf einem Desktopsystem und auf einem Notebook.
Keinesfalls ist es im Rahmen dieser Vereinbarung mit einer Einzellizenz bzw. Einzelabonnement gestattet, dass mehrere und/oder verschiedene Benutzer die SOFTWARE auf mehreren und/oder verschiedenen Computern benutzen. Ferner ist es untersagt mit einer Einzellizenz, die SOFTWARE über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. Mehrfachlizenzen bzw. Mehrfachabonnements dürfen nur im Rahmen ihrer erworbenen Lizenzanzahl wie unter Absatz (a) und (b) angeführt verwendet werden. Der Begriff „Computer” bezieht sich auf die Hardware, falls diese ein einziges Computersystem ist, oder auf das Computersystem, mit dem die Hardware arbeitet, falls die Hardware eine Computersystemkomponente darstellt.
II. Eigentumsrechte
Techno Grafik ist Inhaber sämtlicher Rechte an der SOFTWARE und der dazugehörigen Dokumentation. Techno Grafik und ihre Lieferanten behalten sich alle Rechte vor, die dem Anwender nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Dies beinhaltet sämtliche Urheberrechte, Patente, Markenrechte sowie alle anderen übrigen Eigentumsrechte. Der Besitz, die Installation und die Verwendung der SOFTWARE und der Dokumentation durch den Benutzer beinhalten keine wie immer gearteten Übertragungen des Eigentumsrechtes an der SOFTWARE oder der Dokumentation, insbesondere keine wie immer gearteten Rechte an der SOFTWARE und der Dokumentation, welche über diese Vereinbarung hinausgehen. Der Benutzer darf die SOFTWARE vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für das Programm erforderlich ist. Dazu gehört die Installation der SOFTWARE sowie das Laden in den Arbeitsspeicher. Daneben ist der Benutzer zur Erstellung einer Sicherungskopie berechtigt, die als solche zu kennzeichnen ist. Sie darf ausschließlich für Archivierungszwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine gleichzeitige Nutzung des Originals und der Sicherungskopie ist nicht gestattet. Weitere Kopien dürfen nicht erstellt werden. Von der Dokumentation darf nur ein Ausdruck angefertigt werden, der seinerseits nicht kopiert werden darf.
III. Beschränkungen und Rechte
(1) Wenn die Kopie der SOFTWARE nicht mit einer Lizenzdatei ausgestattet ist bzw. ein gültiges Abonnement abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, die Kopie der SOFTWARE durch Kauf einer Lizenzdatei unter https://www.itaskx.com bzw. einem Abonnement im Mac App Store freizuschalten. Diese Lizenzdatei bzw. Abonnement ermöglicht die Speicherung von Dokumenten im Rahmen der SOFTWARE und verhindert gleichzeitig wiederkehrende Erinnerungen, dass die Kopie der SOFTWARE noch nicht freigeschaltet wurde.
(2) Der Benutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die SOFTWARE zu kopieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke der SOFTWARE oder Teilen davon zu erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Lizenzvertrags oder durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. Mit einer derartigen Handlung darf jedoch weder die laufende Erinnerung, eine Kopie noch nicht registriert zu haben manipuliert werden, noch darf damit eine wie immer geartete Änderung oder Abweichung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung verbunden sein oder dadurch wie immer geartete Rechte von Techno Grafik verletzt werden.
(3) Dem Benutzer ist nicht gestattet, die SOFTWARE - auch in abgeänderter Form - als seine eigene zu behaupten; weiters ist es dem Benutzer ohne ausdrückliche Genehmigung von Techno Grafik nicht erlaubt, im Namen von Techno Grafik die SOFTWARE (und andere bezogene Produkte) zu vertreiben.
(4) Die SOFTWARE ist jeweils in der Art und Weise zu benutzen, dass sie mit der Software anderer Unternehmungen und deren Rechte vereinbar ist.
(5) Der Benutzer ist nicht berechtigt, die SOFTWARE oder Kopien der SOFTWARE als ganzes oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Techno Grafik entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, sie zu verleihen, verleasen, zu vermieten oder eine Unterlizenz an ihr zu erteilen. Ebensowenig darf die SOFTWARE nicht per Datenfernübertragung Dritten zur Nutzung überlassen werden, z.B. durch sogenannte „Service Provider”.
IV. Gewährleistung
Ihr ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen dieses Absatzes ist nach Ermessen von Techno Grafik eine Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, das die SOFTWARE umfasst, oder ein Ersatz der SOFTWARE, die mit einer Kopie des Kaufbelegs an Techno Grafik oder einen autorisierten Händler zurückgegeben wird.
V. Haftungsbeschränkung
In keinem Fall ist Techno Grafik für Personenschäden oder zufällig entstandene, indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich insbesondere eines entgangenen Gewinns, des Verlustes von Daten, der Geschäftsunterbrechung oder anderer kommerzieller Schäden oder Verluste, die durch die Versendung der SOFTWARE oder die Unmöglichkeit der Verwendung der SOFTWARE entstehen oder damit zusammenhängen verpflichtet. In keinem Fall übersteigt die gesamte Haftung von Techno Grafik für alle Schäden (ausgenommen die zwingende gesetzliche Haftung im Falle von Personenschäden erforderlich) dem Benutzer gegenüber den Betrag, der für die Einräumung der Benutzung samt allfälliger dazu erforderlichen Produkte bezahlt wurde.
VI. Anzuwendendes Recht
Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechts der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in A-4020 Linz.
VII. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags lizenzierte SOFTWARE und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird von den Parteien durch eine rechtswirksame ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
(3) Die einzige Korrespontenzadresse ist die der Techno Grafik.